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Mindestlohn soll an Durchschnittslohn im Land gebunden werden

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Der Mindestlohn für jedes kommende Jahr soll bis zum 1. September des laufenden Jahres festgelegt werden. Er soll 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns über einen Zeitraum von 12 Monaten betragen und dabei die letzten beiden Quartale des Vorjahres und die ersten beiden des laufenden Jahres umfassen. 

Das haben die Abgeordneten mit den Änderungen des Arbeitsgesetzbuches in zweiter Lesung gebilligt. Bislang wurde der Mindestlohn vom Ministerrat festgelegt.



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