Angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hat die Übergangsregierung einen Beschluss angenommen, mit dem Bulgarien die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Ausnahmeregelung von der Ratsverordnung (EU) über restriktive Maßnahmen anzuwenden.
Somit werden ab dem 5. Februar 2023 Ausfuhren von Erdölerzeugnissen in die Ukraine erlaubt. Gleiches gilt auch für den Export bestimmter raffinierter Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl, das auf der Grundlage der gewährten Ausnahmeregelung eingeführt wurde, in Drittländer.
Das sei laut der Regierung notwendig, um Umwelt- und Sicherheitsrisiken zu begrenzen, da solche Produkte nicht sicher auf dem Territorium unseres Landes gelagert werden können.
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