Ohne Debatte und mit der vollen Einstimmigkeit von 210 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung hat das Parlament endgültig Änderungen der Strafprozessordnung angenommen, die einen Mechanismus für Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt und seine Stellvertreter einführen. Das berichtete die BNR-Reporterin Maria Filewa.
Das Verfahren sieht vor, dass Hinweise gegen den Generalstaatsanwalt oder dessen Stellvertreter an den Vorsitzenden der Strafkammer des Obersten Kassationsgerichtshofs zu richten sind. Aus einer Liste von Strafrichtern im Rang eines Oberrichters wird nach dem Zufallsprinzip einer bestimmt, der die Ermittlungen leiten wird. Ein anderer Staatsanwalt wird seine Ermittlungen beaufsichtigen.
Die BSP hat zu Beginn der Debatte den Plenarsaal verlassen.
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