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Präsident ruft Verfassungsgericht wegen Wahl von Verfassungsrichtern an

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Präsident Rumen Radew hat beim Verfassungsgericht beantragt, die Beschlüsse des Parlaments zur Wahl der Verfassungsrichter für verfassungswidrig zu erklären. In seiner Begründung erinnert der Präsident daran, dass die Verfassung das Parlament dazu verpflichtet, bei der Wahl der Mitglieder von Gremien die Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Öffentlichkeit und Rechtfertigung zu beachten, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten. Nach Ansicht des Staatschefs wurden diese Grundsätze verletzt, was eine Gefahr für die Autorität des Verfassungsgerichts darstellt, berichtet das Pressezentrum der Präsidentschaft. 
Es geht um die Wahl von Verfassungsrichtern aus der parlamentarischen Quote in der vergangenen Woche - Dessislawa Atanassowa, der langjährigen Vorsitzenden der GERB-SDS-Fraktion, die an der Verabschiedung von Hunderten von Gesetzen beteiligt war, und des ehemaligen Richters am Obersten Kassationsgericht Borislaw Belaselkow, der von der PP-DB nominiert wurde.
Unterdessen haben vierzehn Anwaltskollegien das Parlament aufgefordert, die Entscheidung über die Wahl von Atanassowa und Belaselkow aufzuheben, berichtet "Freies Europa". Nach Ansicht der Anwaltskollegien seien die Gesetze bei der Wahl rein formell eingehalten worden, da die beiden Nominierungen in letzter Minute ohne öffentliche Diskussion eingereicht wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass Dessislawa Atanassowa keine Erfahrung als Richterin hat, da sie nur kurzzeitig als Rechtsberaterin in einer psychiatrischen Klinik gearbeitet habe.



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