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Wird das Problem um die Bereitstellung von elektronischen Wahlmaschinen zum Stolperstein der vorgezogenen Neuwahlen?

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In der ausgehenden Woche hat sich um das Problem der Bereitstellung von elektronischen Wahlmaschinen für die vorgezogenen Neuwahlen am 26. März 2017 eine interessante Intrige aufgetan. Die Vorgeschichte stammt von Anfang des Monats, als das Oberste Verwaltungsgericht die Entscheidung des Zentralen Wahlausschusses annullierte. Dieser sah die Bereitstellung von elektronischen Wahlmaschinen in 500 Wahllokalen vor. Die Verwaltungsrichter stützten sich auf das Wahlgesetz, das für jeden Wähler die Stimmabgabe-Optionen per elektronischer Wahlmaschine oder Stimmzettel vorsieht. Folglich müssten alle 2.500 Wahllokale mit elektronischen Wahlmaschinen ausgestattet werden.

Das Urteil der obersten Verwaltungsrichter sorgte im Zentralen Wahlausschuss für Verwirrung. Einerseits ist man sich bewusst, dass dieses Urteil bindend ist, andererseits läuft die Zeit davon. Flugs wurde ein Vergabeverfahren für die Bereitstellung der Wahlmaschinen ausgeschrieben, wofür es bisher jedoch kein Interesse gibt. Genauer gesagt will keine Firma dieses hohe Risiko auf sich nehmen. Am Mittwoch äußerte sich die Regierung zu diesem Problem. Regierungssprecherin Irina Beltschewa erklärte, eine Studie habe ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit, die erforderliche Anzahl Wahlmaschinen bis zum 26. bereitzustellen, sehr gering sei. Interimspremier Ognjan Gerdschikow, dessen Kabinett faire und reibungslose Wahlen vorbereiten muss, erklärte seinerseits, wenn sich keine Kandidaten für diesen öffentlichen Auftrag finden könnten die Wahlen annulliert werden. Die Bereitstellung von ausreichend elektronischen Wahlmaschinen wird zunehmend zu einer Mission impossible, wie einige Medien zutreffend vermerkten.

Es stimmt schon, dass die Option der Stimmabgabe per elektronischer Wahlmaschine zu einem demokratischen Wahlprozess beiträgt. Aber die Medaille hat auch eine Kehrseite, wie die Realität zeigt. Eine Reihe von Experten sind der Meinung, dass die Stimmabgabe mit elektronischen Wahlmaschinen ein permanenter Prozess sei, für welchen mehrere Monate notwendig seien. Es müsse eine Expertise erstellt werden, die Mitglieder der Wahlvorstände müssten dafür geschult werden, etc. Zudem stellt sich die Frage, wie die Maschinen in Haftanstalten, auf Schiffen, in Altersheimen etc. moniert werden. Darüber hinaus ist die Stimmabgabe an elektronischen Wahlmaschinen im demokratischen Europa keine Massenpraxis. Es gibt Länder, die sich von dieser Art der Stimmabgabe wieder losgesagt haben. Und nicht zuletzt altert die bulgarische Bevölkerung. 2,2 der sieben Millionen Bulgaren sind Rentner. Hier stellt sich die Frage, inwieweit sich Oma und Opa in der tiefsten Provinz auf ihre alten Tage an elektronische Wahlmaschinen wagen!?

Es stellt sich also die Frage, ob die elektronische Abstimmung zum Stolperstein der bevorstehenden Neuwahlen wird. Wenn ja, Qui prodest? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen Meinungsforscher fünf Parteien im Parlament - GERB, BSP, DPS, Vereinte Patrioten und Wolja. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es eine Reihe von Splitterparteien der historischen Union der demokratischen Kräfte (SDS) – die den Menschen in den romantischen Jahren nach der Wende Hoffnung gaben – nicht ins Parlament schaffen werden. Noch wahrscheinlicher ist, dass sie sich nach ihrem bitteren Misserfolg dann mit der Forderung nach einer Annullierung der Wahlen wegen fehlender elektronischer Wahlmaschinen trösten könnten.

Übersetzung: Christine Christov



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