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Presseschau

Foto: Maria Peewa

821 Verurteilte sind binnen zwei Jahren vor dem Gesetz geflüchtet, titelt Sega und beruft sich dabei auf Informationen des Innenministeriums. Etwa die Hälfte konnte wieder gefasst werden, doch nach den anderen wird gefahndet. 2015 hat das bulgarische Parlament Novellen in der Strafprozessordnung verabschiedet, die vorsehen, dass die Pässe von Personen konfisziert werden, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden und das Land nicht verlassen dürfen. Ihnen sollen Passersatzpapiere ausgestellt werden, die leicht zu erkennen sind, so dass die Polizei die Gesetzflüchtigen an der Grenze festhalten kann. Bis zum heutigen Tag hat das Innenministerium aber keinen einzigen Passersatz ausgestellt, weil das Ausstellungsverfahren nicht exakt im Gesetz beschrieben ist. Seit nunmehr zwei Jahren ist nichts in diese Richtung getan worden. Das Manko mit den Passersatzpapieren sei aber nur ein Teil des umfassenden Problems mit den vom Gericht verhängten Strafen „Hausarrest“ und „Ausreiseverbot“, kommentiert Sega. Das Innenministerium hat wiederholt alarmiert, dass es nicht über ausreichende Ressourcen für die Aufsicht von unter Hausarrest gestellte Personen verfügt, so dass praktisch jeder von ihnen flüchten kann. Wegen dem freien Menschenverkehr innerhalb der EU haben die Täter auch kein Problem, das Land zu verlassen, zumal nicht sicher ist, ob die Grenzbehörden über Informationen über alle Personen mit einem Ausreiseverbot verfügen. Eine weitere Maßnahme, die zur Aufenthaltsüberwachung lanciert wurde, ist der Einsatz von elektronischen Fußketten oder Armbändern. Für dieses Projekt war das Justizministerium zuständig. Die Maßnahme konnte lange Zeit nicht in Kraft treten, weil die Vorschriften für die elektronische Überwachung nicht im Gesetz beschrieben waren. Nachdem das passiert ist, wurde ein öffentlicher Auftrag ausgeschrieben, der die Überwachung von 1.040 Personen im Rahmen von zwei Jahren gewährleisten sollte. Im Mai 2016 wurde der Auftrag eingestellt, weil sich nicht ausreichend Firmen beworben hatten. Die Frist für die Einreichung von Offerten wurde verlängert, doch es wurde nur eine einzige Offerte vorgelegt. Das wiederum hat den Auftraggeber der Möglichkeit beraubt, zwischen mehreren Offerten zu wählen und einen Vertrag mit jenem Auftragnehmer zu unterzeichnen, der die aus wirtschaftlicher Sicht günstigste Offerte bietet. Zu einer neuen öffentlichen Auftragsvergabe ist es nicht gekommen, resümiert Sega.


Zusammengestellt von: Stoimen Pawlow

Übersetzung: Rossiza Radulowa




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