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Schweiz verlängert Schutzklausel für Bulgaren und Rumänen

Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die Ventilklausel im Freizügigkeitsabkommen mit Bulgarien und Rumänien um ein weiteres Jahr zu verlängern. Somit bleibt die Zahl der Arbeitsbewilligungen für rumänische und bulgarische Staatsangehörige unverändert bei knapp unter 1.000. Genau wie im Vorjahr ist der Schweizer Bundesrat besorgt, dass ein Großteil der Arbeitnehmer vor allem in saisonale Berufe eingewandert ist, die eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote aufweisen. Zwischen 2016 und 2017, als die volle Personenfreizügigkeit eingeführt wurde, hat sich die Nettozuwanderung aus Bulgarien und Rumänien in der Schweiz mehr als verdoppelt, während die Zahl der Migranten aus anderen EU-Ländern zurückgegangen ist.



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