Populäre bulgarische Produkte wie Joghurt, Hartkäse, Brotaufstrich „Ljutenitza“, Salzlakenkäse u.a. sollen in zwei bis 3 Monaten entsprechend als geschützte Marken eingetragen werden. Dann wird der gesetzlich eingeführte nationale Schutz für diese Produkte überflüssig werden.
Die Bestätigung der Schutzmarken seitens der EU sollte bereits vor 9 Jahren geschehen und die Produkte in das Europäische Register mit ihren originalen bulgarischen Namen eingetragen werden, doch die Hersteller waren nicht rechtzeitig über die Bedingungen des Registers informiert worden.
Bulgarien hat jüngst Verhandlungen mit Brüssel über den Schutz der heimischen Spezialitäten geführt. Künftig werden sie auch von ausländischen Firmen produziert werden können; auf den Etiketten muss jedoch vermerkt werden, dass es sich um bulgarische Spezialitäten handelt.
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