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Neues Gesetz über die Religionen in Arbeit

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Das bulgarische Parlament verabschiedete am Donnerstag in erster Lesung zwei Entwürfe von Gesetzen über die Religionen. Das künftige Gesetz über die Religionen soll die traditionellen Glaubensbekenntnisse schützen und eine Radikalisierung auf der Grundlage von Religionen vorbeugen. Da die bulgarische Orthodoxe Kirche und das Großmuftiat Einwände gegen die geplanten Gesetzesänderungen hatten, wurden weitere 20 Tage eingeräumt, um alle offenen Fragen zu klären.

In der Zwischenzeit fand ein Treffen zwischen dem Großmufti Mustafa Hadschi und Premierminister Bojko Borissow statt. Das Muftiat besteht auf eine Mindestgrenze für die Finanzierung der Religionen, damit die Bezahlung der Geistlichen gesichert wird. Ferner wird eine offizielle Akkreditierung des Moslemischen Instituts in Bulgarien gefordert.

Gewisse Ansprüche erhebt auch die Bulgarische Orthodoxe Kirche, die um ihre Autonomie fürchtet. Sie besteht kategorisch darauf, dass ihr internes Leben von der eigenen Satzung und dem Kanon geregelt werden. Ferner ist die Bulgarische Orthodoxe Kirche nicht mit dem Begriff „religiöser Radikalismus“ einverstanden, weil es dafür keine exakte Definition gibt.

Sowohl die Bulgarische Orthodoxe Kirche als auch das Großmuftiat sind mit der Idee der Politiker für eine Erhöhung der staatlichen Subventionen einverstanden, um den Geistlichen und Angestellten religiöser Gemeinschaften feste Gehälter zahlen zu können, ihre Bildung zu unterstützen und Kapitalkosten decken zu können. Die Kontrolle, wie diese Subventionen eingesetzt werden, soll von der Direktion „Religionen“ beim Ministerrat und dem Rechnungshof übernommen werden.

Die Vorschläge der Parlamentsparteien GERB, BSP und DPS sehen vor, dass Religionsschulen und -hochschulen nur von der orthodoxen und der islamischen Glaubensrichtungen eröffnet werden können. Im Gesetzesentwurf der nationalistischen Koalition „Vereinigte Patrioten“ wird gefordert, dass religiöse Tätigkeiten nur diejenigen ausüben dürfen, die ihr Studium in Bulgarien abgeschlossen haben oder wenn deren ausländisches Diplom von den kompetenten Behörden im Land legalisiert wurde. Die eingebrachten Gesetzentwürfe sehen vor, dass sich an Predigten nur dann Ausländer beteiligen können, wenn das vorher ausdrücklich mit der Direktion „Religionen“ abgestimmt wurde.

Bis zu der Ausarbeitung eines endgültigen Entwurfs für ein neues Religionsgesetz verbleiben 20 Tage. In Anbetracht des Einvernehmens und der guten Atmosphäre bei den Vorgesprächen kann erwartet werden, dass zwischen den Politikern und dem hohen Klerus eine Einigung erzielt werden wird.

Zusammenfassung: Stoimen Pawlow

Übersetzung: Georgetta Janewa



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