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Änderungen im Gesetz über Staatliche Sicherheitsagentur

Foto: BGNES

Die Fluggesellschaften werden verpflichtet, der Staatlichen Sicherheitsagentur  (DANS) die Personalangaben der Flugpassagiere und der Besatzungen zu übergeben. Die Abteilung für die Bearbeitung der Angaben der Flugpassagiere in der DANS, die 2017 geschaffen wurde, soll Flugpassagiere und Besatzungen einschätzen, um eventuelle Terrorattacken zu vereiteln. Die Personalangaben sollen künftig 5 Jahre und nicht wie bisher 6 Monate aufbewahrt werden, sehen die Änderungen im Gesetz über die Staatliche Sicherheitsagentur vor. 



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