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Notstandsgesetz in Kraft getreten

Foto: Archiv BGNES

Das Gesetz über die Maßnahmen während eines Notstands wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Das Gesetz gibt den Streitkräften die Befugnis, während eines Notstands Personen und Verkehr bis zum Eintreffen der Polizei zu kontrollieren. Die Beschlagnahmte finanzieller Vermögenswerte natürlicher Personen wird zeitweilig aufgehoben und Zahlungsverzug nicht geahndet. Ferner werden notarielle Dienstlistungen eingeschränkt. Die Arbeitgeber bekommen das Recht, Fernarbeit anzuordnen und Angestellte zu beurlauben. Auch werden die Einschränkungen für zusätzliche Arbeit aufgehoben. Das Gesetz gestattet ein Erhöhung der Bußgelder für verschiedene administrativer Verstöße in Bezug auf die Anwendung der Antiepidemiemaßnahmen auf 2.500 bis 50.000 Euro.

Die Zahl der diagnostizierten COVID-19-Fälle in Bulgarien ist in den vergangenen 24 Stunden auf 202 gestiegen.




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