Ab dem 29. Juli müssen Personen, die aus Ländern der roten Pandemie-Zone nach Bulgarien einreisen, einen Corona-Impfpass oder eine medizinische Bescheinigung für eine überstandene Covid-19-Erkrankung und gleichzeitig einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt ist.
In der alten Ordnung wurde nicht die Möglichkeit eingeräumt, eine überstandene Covid-19-Erkrankung nachzuweisen. Die Einreise aus Ländern der roten Pandemie-Zone ist neben bulgarischen Staatsbürgern und Personen mit ständigem Wohnsitz in Bulgarien auch Personen gestattet, die Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sind. Ein Einreiseverbot für Bürger, die aus Großbritannien kommen, bleibt bestehen.
Die Einreisenden aus Ländern der roten Pandemie-Zone, die weder einen Corona-Impfpass oder eine medizinische Bescheinigung für eine überstandene Covid-19-Erkrankung vorlegen können, werden mit negativem PCR-Test aufgenommen, bleiben aber 10 Tage unter Quarantäne. Diese Anforderung gilt sowohl für Ausländer als auch für Bulgaren.
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