Das Außenministerium hat ebenfalls Stellung zu der Forderung Russlands nach einem NATO-Truppenabzug aus Bulgarien und Rumänien bezogen. Auf seiner Facebook-Seite erinnert das Außenministerium daran, dass laut Beschluss Nr. 1 des Bulgarischen Verfassungsgerichts vom 4. Februar 2003 „die Truppen eines politischen oder militärischen Bündnisses von Mitgliedstaaten dieses Bündnisses oder von verbündeten Staaten laut einem ratifizierten, veröffentlichten und in der Republik Bulgarien in Kraft getretenen internationalen politischen oder militärischen Vertrag keine fremden Truppen im Sinne von Art. 84, Punkt 11 der Verfassung sind, wenn ihre Durchreise oder ihr Aufenthalt auf dem Territorium des Landes mit der Erfüllung von Bündnisverpflichtungen verbunden sind“.
In einer Erklärung fordert unser Außenministerium die Russische Föderation auf, weiterhin in konstruktivem Dialog mit den NATO-Mitgliedern im Rat NATO-Russland zu bleiben, der auf die Zukunft eines geeinten und sichereren Europas auf der Grundlage von Rechtsstaatlichkeit und strikter Umsetzung international übernommener rechtlicher Verpflichtungen gerichtet ist. „Die aktuelle Krise in der Sicherheitsarchitektur in Europa sowie die Krise in und um die Ukraine sollten mit diplomatischen Mitteln und im Dialog gelöst werden“, heißt es in der Erklärung.
Das Verteidigungsministerium gab auch eine Erklärung ab, in der es heißt, dass die Haltung des russischen Außenministeriums kaum als positives Signal im Kontext intensiver diplomatischer Bemühungen zum Abbau der Spannungen an der Ostflanke der NATO interpretiert werden könne. „Wenn die Russische Föderation Bedenken hinsichtlich ihrer eigenen Sicherheit hat, die Bulgarien betreffen, dann sollten sie vorgebracht werden, auch auf bilateraler Ebene. Das ultimative Vorgehen ist nicht nur unkonstruktiv, sondern würde zu einer nachträglichen Eskalation führen, an der letztlich niemand interessiert ist“, heißt es in der Stellungnahme des Verteidigungsministeriums.
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