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Entscheidungen über die Seuchenlage dem Gesundheitsminister übertragen

Mit den neuen Änderungen des Gesundheitsgesetzes wird der Gesundheitsminister in der Lage sein, Einschränkungsmaßnahmen zu verhängen, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ohne einen Notstand auszurufen zu müssen. Gemäß den Änderungen kann der Gesundheitsminister auf Vorschlag des Hauptgesundheitsinspektors Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie einleiten, die für eine bestimmte Region, Gemeinde oder Ortschaft gelten können. Der Minister kann jedoch keine Reisebeschränkungen innerhalb des Landes oder in Bezug auf die Einreise ausländischer Bürger anordnen.



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