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Verfassungsgerichtshof erörtert Frage der Schließung von Fachgerichten und Sonderstaatsanwaltschaft

Foto: BGNES

Das Verfassungsgericht hat sich des Antrags des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew, die Absetzung der Fachgerichte und der Sonderstaatsanwaltschaft für verfassungswidrig zu erklären, angenommen. Die Richter haben eine Frist von einem Monat für die Stellungnahmen festgelegt. Da das Gericht selbst jedoch nicht an Fristen gebunden ist, könnte eine Entscheidung auch erst nach dem 28. Juli fallen, an dem die Fachgerichte per Gesetz ihre Arbeit einstellen müssen.

Der Oberste Justizrat muss seinerseits erörtern, wie mit der Wiederernennung von Sonderrichtern und Mitarbeitern, der Übertragung von Fällen und den anderen Folgen der Schließung von Fachgerichten und Sonderstaatsanwaltschaft verfahren werden soll.


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