Bis zum 29. November musste der bulgarische Klub „Iwan Michajlow“ in Bitola seinen Namen ändern. Da dies nicht erfolgt ist, wird er mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro belegt.
Die Kommission für den Schutz vor Diskriminierung in Nordmazedonien erklärte, sie übergebe den Fall an die nordmazedonische Staatsanwaltschaft, weil „der Klub Iwan Michajlow nicht nur lobpreist, sondern auch fragwürdige Inhalte nicht aus den sozialen Netzwerken entfernt hat“.
Der Klub hatte 45 Tage Zeit, um seinen Namen, seine Satzung und sein Programm zu ändern, nachdem die Behörden in Skopje entschieden hatten, dass diese „zu nationaler und ethnischer Diskriminierung führen und Hass und Intoleranz schüren“.
Die Klage gegen den Klub wurde von der linksextremen Linkspartei „Levitsa“ eingereicht. Laut einem anderen Gesetz müssen der Klub „Iwan Michajlow“ in Bitola und der Klub „Zar Boris III.“ in Ohrid auch ihre Namen bis Februar ändern.
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