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Verfassungsgericht setzt Verfassungsänderungen von 2023 außer Kraft

Foto: BTA

Das Verfassungsgericht erklärte die meisten der von der 49. Volksvversammlung Ende 2023 beschlossenen Verfassungsänderungen für verfassungswidrig und ungültig. Das Verfahren wurde auf Antrag von Präsident Rumen Radew und 48 Abgeordneten eingeleitet. Die Richter hoben alle Bestimmungen über das Justizwesen auf. Mit 6:6 Stimmen behielten sie jedoch das neu eingeführte Verfahren zur Ernennung eines geschäftsführenden Premierministers und einer dem Parlament rechenschaftspflichtigen Regierung bei. Die Amtszeit des alten Parlaments läuft weiter, bis das neue gewählt und eingesetzt ist.
Die neuen Bestimmungen des Grundgesetzes, die es Bürgern mit doppelter Staatsangehörigkeit ermöglichen, Abgeordnete und Minister zu werden, werden beibehalten. Die Entscheidung wurde von allen 12 Verfassungsrichtern getroffen.



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