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Bulgarien besteht auf Auflösung des unvorteilhaften Vertrages mit amerikanischem Wärmekraftwerk

Foto: Archiv BGNES

Die bulgarische Regierung beauftragte den Finanz- und den Energieminister mit dem Unternehmen „ContourGlobal“ über eine Auflösung des Vertrages über den Aufkauf elektrischen Stroms zu verhandeln. Im Jahre 2001 war ein Vertrag zwischen der „Nationalen Elektrizitätsgesellschaft“ NEK und der „Central Contour Global Maritsa East 3“ über den Aufkauf elektrischen Stroms seitens des Staates abgeschlossen worden, wobei der Kauf selbst nicht von den Marktpreisen abhängig gemacht wurde. Als Motiv für die Lösung des Vertrages wurde der Beschluss der Europäischen Kommission angegeben, der die Einleitung eines Verfahrens gegen Bulgarien wegen Verletzung des Wettbewerbs vorsieht. Laut den Richtlinien der Europäischen Union stelle der Vertrag eine unzulässige staatliche Hilfe dar. Die Eingabe in Brüssel machte die Kommission für Energie- und Wasserregulierung, die als staatliches Aufsichtsorgan fungiert.



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