Die Abgeordneten der regierenden GERB-Partei haben eine Novelle zum Gesetz über die Volkszählung und Immobilienermittlung unterbreitet. Damit soll der Regierung gestattet werden, in Zeiten eines Notstandes oder eines epidemiologischen Ausnahmezustandes die Frist für die Durchführung einer Volksbefragung ändern zu dürfen. 2018 war per Gesetz die nächste Volkszählung auf die Zeit vom 22. Januar bis 15. Februar 2021 angesetzt worden.
Laut den GERB-Abgeordneten bestünde angesichts der momentanen epidemiologischen Lage eine Gefahr für die Gesundheit sowohl der Bürger, als auch der Auszähler, die die Bürger aufsuchen müssen.
Innerhalb der Europäischen Union werden aller 10 Jahre Volkszählungen durchgeführt; die letzte fand 2011 statt.Präsident Rumen Radew hat heute erneut beim Verfassungsgericht beantragt, die von der 49. Volksversammlung beschlossenen Verfassungsänderungen für verfassungswidrig zu erklären. Die Einwände des Staatsoberhauptes richten sich gegen die..
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Gespräche auf Ebene Parteivorsitzende werden nur dann stattfinden, wenn sie die Bildung einer Regierungsmehrheit und einer regulären Regierung zum Ziel..
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