Die Abgeordneten der regierenden GERB-Partei haben eine Novelle zum Gesetz über die Volkszählung und Immobilienermittlung unterbreitet. Damit soll der Regierung gestattet werden, in Zeiten eines Notstandes oder eines epidemiologischen Ausnahmezustandes die Frist für die Durchführung einer Volksbefragung ändern zu dürfen. 2018 war per Gesetz die nächste Volkszählung auf die Zeit vom 22. Januar bis 15. Februar 2021 angesetzt worden.
Laut den GERB-Abgeordneten bestünde angesichts der momentanen epidemiologischen Lage eine Gefahr für die Gesundheit sowohl der Bürger, als auch der Auszähler, die die Bürger aufsuchen müssen.
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