Die GERB-Partei wandte sich an das Verfassungsgericht im Zusammenhang mit dem vom Parlament auferlegten Moratorium auf Regierungsbeschlüsse im Zusammenhang mit Konzessionsvergaben, dem Verkauf von staatlichen und Gemeindekrankenhäusern und von Einstellungen in der staatlichen Verwaltung.
„Wir drängen auf eine schnelle Entscheidung des Verfassungsgerichts, weil das Moratorium auch medizinische Einrichtungen in Zeiten einer Pandemie betrifft“, äußerte Dessislawa Atanassowa, Fraktionsvorsitzende der GERB.
Atanassowa gab ferner bekannt, dass man nicht der Rücktritt der Abgeordneten Maja Manolowa vom Posten der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses verlangen werde, der die Tätigkeit der GERB-Partei prüfen soll. Laut Atanassowa, zitiert vom BNR, werde dieser Ausschuss nichts erreichen.
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