Generalstaatsanwalt Iwan Geschew ist mit seinem Team im Parlament erschienen, um im Rechtsausschuss angehört zu werden. Grund ist Polizeigewalt gegen Demonstranten bei den Antiregierungsprotesten im Jahr 2020. Er kündigte an, dass er beim Verfassungsgericht einen Antrag stellen werde, um Artikel 24 der Verfahrensordnung, der den Abgeordneten das Recht einräumt, den Generalstaatsanwalt zu einer Anhörung vorzuladen, für verfassungswidrig zu erklären.
Ihm zufolge können die Ausschüsse im Parlament keine parlamentarische Kontrolle über die Justiz ausüben, weil das gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoße.
Vor seiner Anhörung im Rechtsausschuss sagte Geschew, er habe am vergangenen Freitag die Videos gesehen, in denen festgehalten wurde, wie Polizisten am 10. Juli 2020 vor dem Ministerratsgebäude Gewalt gegen Demonstranten ausüben. Er bezeichnete die Gewalt als inakzeptabel, sagte aber, er könne den Fall im Wesentlichen nicht kommentieren.
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