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Generalstaatsanwalt erhebt Einspruch gegen Regelwerk des Parlaments

Iwan Geschew
Foto: BGNES

Generalstaatsanwalt Iwan Geschew hat beim Verfassungsgericht einen Antrag eingebracht, die Bestimmungen des Regelwerks der Volksversammlung, wonach der Generalstaatsanwalt alle drei Monate vor der Rechtskommission zu erscheinen hat, für verfassungswidrig zu erklären. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. In dem Ersuchen heißt es, der Text widerspreche den Bestimmungen der Verfassung in puncto Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz. Geschew werde vor dem Verfassungsgericht die Anordnung anfechten, Kraft der er letzte Woche vor dem parlamentarischen Rechtsausschuss erscheinen musste, um im Zusammenhang mit Polizeigewalt während der Proteste im vergangenen Jahr angehört zu werden.



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